Verkaufs- und Lieferbedingungen
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1.Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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2. Alle Artikelbeschreibungen wurden mit größter Sorgfallt erstellt. Trotz aller Sorgfallt können Irrtum oder Schreibfehler jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Weiterentwicklung oder Produktverbesserung eintretende Technische- oder Designänderungen bleiben vorbehalten.
Entsprechende, geringfügige Abweichungen stellen keinen Recklamationsgrund dar, sofern die gelieferten Teile der angedachten Verwendung zugeführt werden können.
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3. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges-angemessen beim Eintritt unvorgesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel ob in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten - zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe. Das gleiche gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Wir werden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Ein Vertragsrücktritt teilweise oder ganz durch uns ist möglich, wenn wesentliche Störungen wie oben beschrieben eintreten und eine Belieferung nicht mehr gewährleistet ist.
Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen darüber getroffen werden.
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4. Preis: Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Diese gelten ab Werk. Die Mehrwertsteuer wird zu dem am Tag der Lieferung gültigen Prozentsatz zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zahlung: Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen, auch gegen etwaige anderslautenden Vorschriften des Zahlenden, zum Ausgleich beliebiger anderer Posten unserer Forderungen gegen den Besteller zu verwenden. Bei Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Konkurseröffnung sowie bei Durchführung eines Klageverfahrens gelten alle dem Besteller eingeräumten Rabatte und Preisnachlässe als verfallen.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sowie die Aufrechnung von Gegenforderungen sind in jedem Falle ausgeschlossen.
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5. Gefahrübergang, Versand und Fracht:
Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über.
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, sind Abrufaufträge im laufenden Kalenderjahr abzunehmen.
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6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns.
Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat er die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass: uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht von uns stammenden Waren steht uns der daraus entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns mit ihm darüber einig, dass: er uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, gilt die eben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes dieser Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
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7.Gewährleistung, Haftung und Mängelrügen:
a) ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, schriftlich mitgeteilt werden.
Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet und den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Abnehmer unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
b) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Seite. Der Abnehmer hat in letzteren fallen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche - auch solche aus Punkt a) - ein Rücktrittsrecht.
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8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 91522 Ansbach.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls 91522 Ansbach.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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